Gemeindeführungsorgan Die Führung auf kommunaler Stufe im Katastrophenfall wird vom Gemeindeführungsorgan (GFO) sichergestellt. Das (GFO) kann durch eine Gemeinde eingeführt werden oder mehrere Gemeinden abdecken. Es ist dem kommunalen/interkommunalen Rat direkt unterstellt. Die Aufgaben des GFO decken im Prinzip drei Bereiche ab: Risikoanalyse Beteiligung an der kantonalen Risikoanalyse Erstellung des kommunalen Risikokatalogs Vorsorge Erstellung der Einsatzpläne Ausbildung und Übungen Einsatz und Instandstellung Einsatzführung auf lokaler Ebene Koordination der Instandstellung https://www.fr.ch/de/polizei-und-sicherheit/bevoelkerungsschutz/gemeindefuehrungsorgan-gfo |