Militär, Schutz für das Land
Obligatorisches Bundesprogramm
Das obligatorische Bundesprogramm kann im Schiessstand von St. Ursen gemäss dem jeweiligen Jahresprogramm der Schützengesellschaft geschossen werden.
Schützengesellschaft St. Ursen
An- & Abmeldungen sowie Adressänderungen von Dienstpflichtigen sind direkt zu richten an:
Amt für Bevölkrungsschutz
und Militär ABSM
Zeughausstrasse 16
1700 Freiburg
Zentrale
Tel. 026 305 30 00
Leistungen
> Ausserdienstliche Schiessen
> Disziplinarmassnahmen (Verfehlungen beim obligatorischen Schiessen)
> Kontrolle der im Kanton wohnhaften Offiziere
> Auslandurlaub
Weitere Informationen finden Sie auf www.armee.ch oder beim Amt für Militär in Freiburg.
Obligatorisches Schiessen
Das Obligatorische Schiessen wird in der 300 Meter Schiessanlage im Obermoos in Tafers durchgeführt. Die Daten sind hier downloadbar: Obligatorisches Programm
Waffenerwerbsschein
Um zu einem Waffenerwerbsschein zu gelangen, können Sie unter diesem Link Informationen einholen und nützliche Formulare downloaden: Waffenerwerbsschein
Militärschäden
Schäden, welche durch die Armee verursacht wurden oder bei denen Bundesfahrzeuge bzw. Bundeslenker beteiligt waren, an folgende Adresse melden:
Schadenzentrum VBS
Effingerstrasse 55
3003 Bern
Hotline 0800 11 33 44
E-Mail: info@schadenzentrumvbs.ch
Internet: www.schadenzentrumvbs.ch
Die zur Schadenmeldung notwendigen Schadenformulare können über die Internetseite des Schadenzentrums VBS abgerufen oder im Schadenzentrum VBS bestellt werden. Unfall- und Schadenmeldungen mit grosser Dringlichkeit können dem Schadenzentrum VBS telefonisch gemeldet werden. Eine schriftliche Nachmeldung ist in jedem Fall erforderlich.
Schadenmeldungen/Ersatzbegehren haben innerhalb von 10 Tagen nach dem Schadenereignis im Schadenzentrum VBS einzutreffen. Später gemeldete Ersatzbegehren bedürfen bei verspäteter Meldung einer schriftlichen Begründung.
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