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Baugesuche

Planauflagen
Beim ordentlichen Baubewilligungsverfahren wird die Publikation im Amtsblatt vorgenommen.

Beim vereinfachten Baubewilligungsverfahren für geringfügige Bauten ist das Einverständnis der interessierten Nachbarn beizubringen. Falls das Einverständnis fehlt, werden die Nachbarn mit eingeschriebenem Brief über die Planauflage informiert.

Die Akten können während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Allfällige und begründete Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat St. Ursen, Dorf 1, Postfach 17, 1717 St. Ursen einzureichen.

 

Eingabe von Baugesuchen

Seit dem 3. Juni 2019 ist die elektronische Baueingabe via FRIAC in sämtlichen Gemeinden obligatorisch. Siehe: https://friac.fr.ch

Informationen

Datum
3. Juni 2019
Autor/-in
Kanton Freiburg