BaugesuchePlanauflagen Beim vereinfachten Baubewilligungsverfahren für geringfügige Bauten ist das Einverständnis der interessierten Nachbarn beizubringen. Falls das Einverständnis fehlt, werden die Nachbarn mit eingeschriebenem Brief über die Planauflage informiert. Die Akten können während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Allfällige und begründete Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat St. Ursen, Dorf 1, Postfach 17, 1717 St. Ursen einzureichen.
Eingabe von Baugesuchen Ab dem 3. Juni 2019 ist die elektronische Baueingabe via FRIAC in sämtlichen Gemeinden obligatorisch. Siehe: https://friac.fr.ch
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