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Gemeindeführungsorgan

Die Führung auf kommunaler Stufe im Katastrophenfall wird vom Gemeindeführungsorgan (GFO) sichergestellt.

Das (GFO) kann durch eine Gemeinde eingeführt werden oder mehrere Gemeinden abdecken. Es ist dem kommunalen/interkommunalen Rat direkt unterstellt.

Die Aufgaben des GFO decken im Prinzip drei Bereiche ab:


Risikoanalyse
Beteiligung an der kantonalen Risikoanalyse
Erstellung des kommunalen Risikokatalogs

Vorsorge
Erstellung der Einsatzpläne
Ausbildung und Übungen

Einsatz und Instandstellung
Einsatzführung auf lokaler Ebene
Koordination der Instandstellung

https://www.fr.ch/de/polizei-und-sicherheit/bevoelkerungsschutz/gemeindefuehrungsorgan-gfo