Adresse:
Berufsbeistandschaft Sense-Mittelland
Schwarzseestrasse 3
Postfach 66
1712 Tafers
Tel. 026 494 09 49
Fax 026 494 09 50
Berufsbeistandschaft Sense-Mittelland Es wird unterschieden in:
Massnahmen für Erwachsene Vormundschaft, Entzug der Handlungsfähigkeit (Art. 369 – 372 ZGB)
Beiratschaft, Beschränkung der Handlungsfähigkeit (Art. 395 ZGB)
Beistandschaft ohne Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit (Art. 392 – 394 ZGB)
Beistandschaft mit vorläufigem Entzug der Handlungsfähigkeit (Art. 386 ZGB)
Fürsorgerische Freiheitsentzug (Art. 397 ZGB)
Arbeiten in Zusammenhang mit der Mandatsführung für Erwachsene
Persönliche Betreuung Mithilfe bei der Gestaltung von Wohn-, Arbeits- und anderen Lebensverhältnissen
Regelung finanzieller Angelegenheiten einschliesslich der Mittelbeschaffung
Unterstützung und Geltendmachung von Versicherungsleistungen Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten
Interessenvertretung gegenüber Dritten
Massnahmen für Kinder und Jugendliche Individuelle Massnahmen (Art. 307, 324 ZGB)
Beistandschaft (Art. 308, 309, 325, 392 Abs. 2 ZGB)
Aufhebung der Obhut (Art. 310, 314a) ZGB)
Entzug der elterlichen Sorge (Art. 311, 312 ZGB)
Die Grundlage für die Anordnung von zivilrechtlichen Kinderschutzmassnahmen ist das Kindswohl respektive die Gefährdung des Kindswohles.