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Steuerfuss

Die Grundlage für die Erhebung der Gemeindesteuern bilden die Veranlagungsanzeigen der Kantonalen Steuerverwaltung. Gemeindesteuern werden erhoben auf Einkommen und Vermögen natürlicher Personen und auf Gewinn und Kapital der juristischen Personen.

Weitere besondere Steuern:

Liegenschaftssteuern 2.0 ‰
Kapitalleistungssteuern
Handänderungssteuern
Steuern auf Gewinn und Mehrwert im Grundstückverkehr
Erbschafts- und Schenkungssteuer

Pfarrei- resp. Kirchensteuern:
Die Pfarrei- und Kirchensteuern der kath. Pfarrei St. Ursen wie der evangelisch reformierten Kirchgemeinde Weissenstein, Rechthalten, berechnet sich ebenfalls in Prozenten der einfachen Kantonssteuer.
Zusätzlich zu den Einkommenssteuern berechnen die kath. Pfarrei St. Ursen wie auch die evangelisch reformierte Kirchgemeinde Weissenstein je 20 % auf das Vermögen.

Zugehörige Objekte

Bezeichnung Wert
Gemeinde St. Ursen 75 %
Kath. Pfarrei St. Ursen 10 %
Ref. Kirchgemeinde Weissenstein 11,5 %
Bezeichnung Wert
Gemeinde St. Ursen 75 %
Kantonssteuer
Kath. Pfarrei St. Ursen 10 %
Ref. Kirchgemeinde Weissenstein 11,5 %
Bezeichnung Wert
Gemeinde St. Ursen 80,6 %
Kantonssteuer
Kath. Pfarrei St. Ursen 10 %
Ref. Kirchgemeinde Weissenstein 11,5 %
Bezeichnung Wert
Gemeinde St. Ursen 80,6 %
Kantonssteuer 100 %
Kath. Pfarrei St. Ursen 10 %
Ref. Kirchgemeinde Weissenstein 11,5 %
Bezeichnung Wert
Gemeinde St. Ursen 80,6 %
Kantonssteuer 100 %
Kath. Pfarrei St. Ursen 10 %
Ref. Kirchgemeinde Weissenstein 11,5 %