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Die Grundlage für die Erhebung der Gemeindesteuern bilden die Veranlagungsanzeigen der Kantonalen Steuerverwaltung. Gemeindesteuern werden erhoben auf Einkommen und Vermögen natürlicher Personen und auf Gewinn und Kapital der juristischen Personen.

Weitere besondere Steuern:

Liegenschaftssteuern 2.0 ‰
Kapitalleistungssteuern
Handänderungssteuern
Steuern auf Gewinn und Mehrwert im Grundstückverkehr
Erbschafts- und Schenkungssteuer

Pfarrei- resp. Kirchensteuern:
Die Pfarrei- und Kirchensteuern der kath. Pfarrei St. Ursen wie der evangelisch reformierten Kirchgemeinde Weissenstein, Rechthalten, berechnet sich ebenfalls in Prozenten der einfachen Kantonssteuer.
Zusätzlich zu den Einkommenssteuern berechnen die kath. Pfarrei St. Ursen wie auch die evangelisch reformierte Kirchgemeinde Weissenstein je 20 % auf das Vermögen.
Gemeinde 2019 2020 2021 2022 2023
Gemeinde St. Ursen 80.6% 75% 75% - -
Total ohne Kirchen 80.6% 75% 75% - -
Kantonssteuer - - - - -
Gesamttotal ohne Kirchen 80.6% 75% 75% - -
 
Kirche 2019 2020 2021 2022 2023
Kath. Pfarrei St. Ursen 10% 10% 10% - -
Ref. Kirchgemeinde Weissenstein 11.5% 11.5% 11.5% - -