Grundsätzlich finden pro Jahr 2 Gemeindeversammlungen statt.
Aufgaben: | Im Frühjahr mit der Rechnunsablage des vergangenen Geschäftsjahres und im Herbst mit dem Voranschlag des Folgejahres. Weitere zu behandelnde Traktanden jeweils nach Bedarf. |
Kompetenzen: | Die Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden (GG) vom 25.09.1980 geregelt. |
Voraussetzungen: | An der Gemeindeversammlung sind gemäss Art. 9 GG alle Aktivbürger/innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über 5 Jahre im Kanton wohnhaft sind und über einen Ausweis "C" verfügen. |
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