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Grundsätzlich finden pro Jahr 2 Gemeindeversammlungen statt.

Aufgaben:Im Frühjahr mit der Rechnunsablage des vergangenen Geschäftsjahres und im Herbst mit dem Voranschlag des Folgejahres. Weitere zu behandelnde Traktanden jeweils nach Bedarf.
Kompetenzen:Die Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden (GG) vom 25.09.1980 geregelt.
Voraussetzungen:An der Gemeindeversammlung sind gemäss Art. 9 GG alle Aktivbürger/innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über 5 Jahre im Kanton wohnhaft sind und über einen Ausweis "C" verfügen.
Nächste Versammlungen
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Letzte Versammlungen
Datum Lokalität Kontakt
15. Dez. 2022 20:00 Uhr Saal der Pfarreiwirtschaft gemeinde@stursen.ch
27. Apr. 2022 20:00 Uhr Saal der Pfarreiwirtschaft gemeinde@stursen.ch
15. Dez. 2021 20:00 Uhr Mehrzweckgebäude (Turnhalle) gemeinde@stursen.ch
23. Juni 2021 20:00 Uhr Mehrzweckgebäude (Turnhalle) gemeinde@stursen.ch
23. Apr. 2021 20:00 Uhr Mehrzweckgebäude (Turnhalle) gemeinde@stursen.ch
10. Dez. 2020 20:00 Uhr Mehrzweckgebäude (Turnhalle) gemeinde@stursen.ch
13. Okt. 2020 20:00 Uhr Mehrzweckgebäude (Turnhalle) St. Ursen gemeinde@stursen.ch
5. Dez. 2019 20:00 Uhr Saal der Pfarreiwirtschaft gemeinde@stursen.ch