1. Augustfeier findet ohne Feuerwerk stattFEUERVERBOT AUF DEM GANZEN KANTONSGEBIET Angesichts der herrschenden Trockenheit, der Wettervorhersagen und der Brandgefahr beschloss der Staatsrat am 22.07.2022 das Entfachen von Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Kantonsgebiet zu verbieten. Die Massnahme gilt ab sofort. Das 1. Augustfeuerwerk in St. Ursen wird daher leider wegen der hohen Brandgefahr aufgrund der Trockenheit in diesem Jahr nicht stattfinden. Der Anlass der Schützengesellschaft und des Landfrauenvereins zum Nationalfeiertag findet jedoch wie geplant auf dem Parkplatz bei der Kirche statt. Für Kinder wird es am Anlass eine Möglichkeit geben, statisches Feuerwerk (Vulkane und bengalische Zündhölzer) abbrennen zu können. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (Raketen, Heuler usw.) durch Privatpersonen ist in jedem Fall verboten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme. GEMEINDEVERWALTUNG ST. URSEN
Dokument FEUERVERBOT_KANTON_FRIBOURG.pdf (pdf, 40.8 kB) Datum der Neuigkeit 27. Juli 2022
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