Kopfzeile

Inhalt

Reminder Stipendiengesuche 2024/2025

3. September 2024

Mit Beginn des neuen Schul-/Studienjahres müssen die Gesuche mit dem amtlichen Formular im Verlaufe des ersten Semesters des Ausbildungsjahres eingereicht werden. Nach dieser Frist wird der Betrag des Stipendiums nur für ein Semester gewährt. Nach dem 6. Mai 2025 kann das Gesuch nicht mehr eingereicht werden. Das Gesuch muss jedes Jahr erneuert werden, da das Stipendium jeweils nur für ein Jahr berechnet und gewährt wird.

Das amtliche Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Für alle Gesuche müssen beigelegt werden:

• Definitive Bestätigung der Ausbildungsstätte oder Lehrvertrag (nur beim 1. Gesuch)

• Veranlagungsanzeige der Eltern für die dem Ausbildungsjahr vorausgehende Steuerperiode

• Veranlagungsanzeige der Person in Ausbildung für die dem Ausbildungsjahr vorausgehende   
   Steuerperiode

Je nach familiären Verhältnissen müssen noch weitere Unterlagen beigelegt werden.

Die Gesuchsformulare finden Sie auf der Homepage des Amtes für Ausbildungsbeiträge: https://www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/stipendienund-studiendarlehen/gesuch-um-ein-stipendium

Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik Bildung.