Adresse:
Amtsvormundschaft Sense-Mittelland
Schwarzseestrasse 3
1712 Tafers
Tel. 026 494 09 49
Fax 026 494 09 50
Amtsvormundschaft Sense-Mittelland Es wird unterschieden in:
Massnahmen für Erwachsene
Vormundschaft, Entzug der Handlungsfähigkeit (Art. 369 – 372 ZGB)
Beiratschaft, Beschränkung der Handlungsfähigkeit (Art. 395 ZGB)
Beistandschaft ohne Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit (Art. 392 – 394 ZGB)
Beistandschaft mit vorläufigem Entzug der Handlungsfähigkeit (Art. 386 ZGB)
Fürsorgerische Freiheitsentzug (Art. 397 ZGB)
Arbeiten in Zusammenhang mit der Mandatsführung für Erwachsene
Persönliche Betreuung
Mithilfe bei der Gestaltung von Wohn-, Arbeits- und anderen Lebensverhältnissen
Regelung finanzieller Angelegenheiten einschliesslich der Mittelbeschaffung
Unterstützung und Geltendmachung von Versicherungsleistungen Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten
Interessenvertretung gegenüber Dritten
Massnahmen für Kinder und Jugendliche
Individuelle Massnahmen (Art. 307, 324 ZGB)
Beistandschaft (Art. 308, 309, 325, 392 Abs. 2 ZGB)
Aufhebung der Obhut (Art. 310, 314a) ZGB)
Entzug der elterlichen Sorge (Art. 311, 312 ZGB)
Die Grundlage für die Anordnung von zivilrechtlichen Kinderschutzmassnahmen ist das Kindswohl respektive die Gefährdung des Kindswohles.