Gemeindeversammlung vom 11.04.2014
Ort
Saal der PfarreiwirtschaftDorf 3
1717 St. Ursen
Informationen
- Voraussetzungen
- An der Gemeindeversammlung sind gemäss Art. 9 GG alle Aktivbürger/innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über 5 Jahre im Kanton wohnhaft sind und über einen Ausweis "C" verfügen.
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Dokumente
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Einladung_GV_vom_11-04-2014.pdf | Download | 0 | Einladung_GV_vom_11-04-2014.pdf |
Protokoll_GV_11.04.2014-prov._Fassung.pdf | Download | 1 | Protokoll_GV_11.04.2014-prov._Fassung.pdf |