Stipendienwesen
Stipendien und Studiendarlehen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 14. Februar 2008 über die Stipendien und Studiendarlehen per 1. September 2008 bleibt das gesamte Stipendienwesen allein Sache des Kantons. Allfällige Gesuche müssen somit direkt an den Kanton gerichtet werden. Die Gemeinden haben dazu keine Funktion mehr. Alle nötigen Informationen und Formulare finden Sie direkt unter: Stipendien oder Studiendarlehen
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